Der gegenwärtige Zustand der Jurisdiktion in Deutschland

Wenn Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“ die Anwendung dieser Weisheit, unbekannten Ursprungs, hat sicher auch Sophie Scholl durch ihr Tun demonstriert und dieses Geschehen ist im Deutschland des 21. Jahrhunderts genauso aktuell wie zu früheren Zeiten.

In Art. 20 Absatz 4 GG

heißt es hierzu:

„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Betrachten wir die Skala der Motivationen von der höchsten bis zur niedrigsten Stufe, wo befindet sich dann unsere Jurisdiktion?

Pflicht – (Höchste)

Persönliche Überzeugung

Persönlicher Vorteil

Geld – (Niedrigste)

In der überwiegenden Mehrheit der Rechtsfälle geht es um Geld, nach dem Motto: „Der Reiche kann sich sein Recht erkaufen.“ Sein Recht zu bekommen hängt erst einmal davon ab, wie wohlhabend jemand ist. Kann eine Person sich keinen Anwalt und die Verfahrenskosten leisten, dann ist Sie für das Rechtssystem uninteressant. Das Ausmaß und die Größe des Unrechts spielen dabei überhaupt keine Rolle. „Kann mit diesem Fall etwas erwirtschaftet werden?“ ist die wesentliche Frage unseres Rechtssystems, bevor die Mühlen des Rechts in Bewegung gebracht werden. Wir befinden uns hierbei auf der niedrigsten Stufe der Motivationen – Geld.

Der persönliche Vorteil steht an zweiter Stelle, so lange die Richter systemkonforme Entscheidungen treffen, gewährt man ihnen freie Hand und die Fortführung ihres sicheren Postens.

In den seltensten Fällen setzt sich die persönliche Überzeugung durch und dabei kommt es zu einigermaßen gerechten Urteilssprüchen. Aber die Richter müssen in diesen Fällen mit Repressalien seitens des Regimes rechnen, wenn sie es wagen nicht systemkonforme Entscheidungen zu treffen.

Die Barrieren hin zur Pflichterfüllung werden so gut wie gar nicht mehr überwunden, denn es herrscht die Betrachtung vor: „Die Hürden zur Pflicht zu überwinden, wird schnell zur Bürde“.

Man könnte daraus ableiten: „Wo das Überwinden der Hürden für die Rechtsprechung zur Bürde wird, werden die Richter obsolet“, denn ihre Entscheidungen werden mehr Schaden als Nutzen für alle Beteiligten und die Gemeinschaft bringen.

Die „Insolvenz“des Betriebs Sigrid Vetter Gabelstapler liefert hierfür ein ausgezeichnetes Beispiel.

Ein nicht insolventer, gesunder Betrieb wurde hier durch eine verstimmte Mitarbeiterin der Krankenkasse mhplus, welche ungerechtfertigte Forderungen mitten in der Coronazeit stellte, unnötig in die Insolvenz getrieben. Ein Verfahren zur Überprüfung der Zahlungsfähigkeit wurde eingeleitet. Nachdem der offene Betrag an die Krankenkasse von der Inhaberin Sigrid Vetter vollständig beglichen wurde, war der eingesetzte Insolvenzverwalter emsig bemüht, erneut einen vermeintlichen Zustand der Zahlungsunfähigkeit herbei zu führen, indem er das Finanzamt dazu unter Druck setzte, die gewährten Stundungen aufzuheben und einen Antrag zu stellen. Zu erwähnen wäre auch, dass der Betrieb keine Lieferantenrechnungen offen hatte und bis zum Schluss mit Skonto bezahlte, ebenso auch seine Raten und darüber hinaus seine Versicherungen.

Auch der Bankkredit wurde weiter bedient, jedoch nicht geschützt, wie von Frau Vetter vom Insolvenzverwalter erbeten – ja sogar gefordert. Da das Vermögen hoch war wurde der Kredit von der Bank gewährt, jedoch trotz dem Wissen der Bank um das Vermögen, nun aufgekündigt.

Faktisch überstieg das Firmenkapital zur Zeit der Eröffnung das 16-fache der Verbindlichkeiten, welche gestundet waren oder deren Raten konkludent bezahlt wurden. Somit war faktisch kein Betrag offen.

Die Halle allein hatte einen Verkehrswert von 900.000 €, laut Informationen des Maklers aus jener Zeit. Das Firmenkapital in Form von Ausstattung und Geräten lag zu jener Zeit bei 4,6 Millionen €, ohne hierbei den Kundenstamm und die 2te Firma mit festem Buchwert einzubeziehen. Diese Firma wurde vom Insolvenzverwalter gar nicht als eine eigenständige Firma erkannt und daher gar nicht als ein betriebsfremdes Vermögen erfasst.

Der Insolvenzverwalter ging eine Verschwiegenheitsverpflichtung mit einem potentiellen Käufer ein, der von der Inhaberin Frau Vetter ausführlich zuvor mit Bilanzen und Firmenportfolio, sowie über die gute Marktposition und die Vermögensverhältnisse informiert wurde. Unter dem Vorwand zu helfen bereitet der Käufer eine feindliche Übernahme vor.

Warum forderte der Insolvenzverwalter nicht von der Bank die Grundlage der Finanzierung ein? Hätte er dadurch nicht das Vermögen des Betriebs leicht erkennen können? Diese mangelhafte Vermögensaufnahme förderte und nutzte der Käufer, um weiter den Kaufpreis zu senken und die Besitzerin zu schädigen.

Die erst 2019 erworbene Halle verkaufte der Insolvenzverwalter für lediglich 450.000 € an den Käufer, ohne das Verkehrswertangebot des Maklers zu erfragen. Laut unserer Maklerin lag der Verkehrswert der Halle zum Zeitpunkt des Verkaufs bei 900.000 €.

Das gesamte Geschäft, das Firmenkapital und den umfangreichen Kundenstamm, erhielt der Käufer für 850.000 € – also ein wahres Schnäppchen unter dem Siegel der Verschwiegenheit.

Ein Resultat dieses Handels war, dass das Lebenswerk von 2 sehr fleißigen Geschäftsleuten komplett enteignet wurde. Die Inhaberin wurde völlig ihres Vermögens beraubt und zusätzlich verschuldet.

Der neue Inhaber hat kein spezifisches, technisches Verständnis von diesem Geschäft und zerstört jetzt einen Betrieb, der im Schwerlastbereich und in Staplervermietung mit Sondergeräten einzigartig aufgestellt war. Der Käufer reißt ein gut aufgebautes und funktionierendes Produktionssystem und -Team auseinander und zerstört es, indem er die wichtigsten Komponenten verkauft.

Deutschland verliert mit diesem Betrieb ein wichtiges Zahnrad der Vermietung von Sondergeräten im Staplerbereich, sowie Maschinenverrückung und Schwerlasttransporten, mit einem gut eingespielten Team und Können, das man weit und breit nicht so schnell finden kann. Der Schaden der hier angerichtet wurde übersteigt bei weitem den materiellen Schaden für die Inhaberin und ihren Mitarbeitern. Hier wurde ein wesentlicher Schaden für einen Wirtschaftszweig in Deutschland, der auf diese Dienstleitungen angewiesen war, angerichtet. Selbst wenn diese Firma nur ein kleines Zahnrad im Getriebe der deutschen Wirtschaft war, so bleibt doch seinem Kundenstamm nur noch sich über das Verschwinden eines sehr zuverlässigen Partners zu beklagen.

Der derzeitige Inhaber hatte lediglich die Absicht möglichst billig diesen Betrieb zu erwerben, ohne jegliche Kenntnisse und Fähigkeiten diesen zu führen. Die Kunden wenden sich ab und dieser zuvor sehr effiziente Betrieb wird in der Bedeutungslosigkeit verschwinden.

Der Schaden der hier durch einen Insolvenzbeschluss ohne korrekte Prüfung entstand, geht weit über einen rein persönlichen Schaden hinaus und hat überhaupt nichts mit Gerechtigkeit oder gesunden Menschenverstand zu tun. Weitere Informationen zu diesem Fall können Sie zukünftig auf dieser Webseite abrufen.

Es handelt sich hier ganz offensichtlich um einen Raubzug legalisierter Kriminalität.

Selbst der ehemaliger Oberstleutnand a. D. und Rechtsanwalt Claus Plantiko betrachtet unsere Justiz in einem beschämenden Zustand, der zwingend behoben werden müsste.

Eine Jurisdiktion die solche Schäden absegnet und verursacht, hat in meinen Augen keine ethische Grundlage.

Die Wirtschaftsleistung des Mittelstandes dieses Landes wird dadurch ruiniert und alle Bürger werden auf diese Weise in die Mittelmäßigkeit und in eine Abhängigkeit von den übrig bleibenden Konzernen getrieben. Die Individualität und Vielfalt des Mittelstandes sowie seine Krisensicherheit gehen verloren. Die daraus resultierenden Schäden für unser Land und unsere Bürger sind heute noch nicht absehbar. „Made in Germany“ wird zu einem Slogen der Vergangenheit.

OTiTO

 

Die Firma Sigrid Vetter-Gabelstapler

Die Firma Sigrid Vetter-Gabelstapler   Der Betrieb Sigrid Vetter-Gabelstapler wurde im August 2002 von Sigrid Vetter und ihrem Lebensgefährten Dietmar Kahremann gegründet. Diese beiden Hauptakteure haben ganz klein angefangen, aber der Betrieb wuchs über die Jahre sehr schnell. Das Hauptgeschäft ihres Betriebs war die Vermietung von Gabelstaplern in vielen Größen …