DAS AMTSGERICHTGERICHT GÖPPINGEN – ZERSTÖRERISCHE HANDLUNGEN IM NAMEN DES GESETZES

DAS AMTSGERICHTGERICHT GÖPPINGEN – ZERSTÖRERISCHE HANDLUNGEN IM NAMEN DES GESETZES

Hans Rudolf Erdel Wirtschaftsjurist

Einwurfeinschreiben
Amtsgericht Göppingen
– Insolvenzgericht –
Schloßplatz 1
73033 Göppingen

Datum: Trossingen, den 22.05.2024

Betreff: Zerstörerische Handlungen im Namen des Gesetzes
Betreff: „Rechtlose + gesetzlose zerstörende Handlungen“
Zitat Sigrid Vetter: wirklich so dumm oder vorsätzlich?

Aktenzeichen: 1 IN 3/21

Sehr geehrter Herr Richter Müller,
im Insolvenzverfahren Vetter haben Sie mein letztes Schreiben an den Insolvenzverwalter erhalten.
Auch Ihnen möchte ich die Fragen stellen, die aus unserer Sicht essentiell für den Bestand dieses Insolvenzverfahrens sind.
Trotz mehrfacher deutlicher Hinweise von Sigrid Vetter, hat er sein gesetzwidriges Verhalten nicht eingestellt, Im Gegenteil:

Der Insolvenzantrag der Krankenkasse der MH-Plus:
Der Grund des Eintreten von Gutachter RA Fröhlich war nur ein Streit mit der Krankenkasse MH-Plus (die nur eine einzige Mitarbeiterin versicherte) die trotz einer Vereinbarung und Zahlung der Raten in 2020 mitten in Corona Pfändete. Darauf wurde der MH-Plus gekündigt und die Angestellte wechselte zur Kasse AOK, was jedoch nicht sofort erfolgen kann. Das vorgehen der Kasse war zudem rechtswidrig, vor allem während Corona und wurde von RA Fröhlich ebenfalls nie geprüft trotz seines Auftrag als Gutachter zu agieren das nie erfolge, allein diese Überprüfung der Kasse, hätte dieses Verfahren nach unserer Recherche zur Einstellung bringen können und müssen.
Wie kann unter diesen Umständen bei hohem Vermögen, guter Markt und Auftragslage, keine offen Außenständen dieser Betrieb Insolvent sein? Das operative Geschäft wird zusätzlich aktiv schwer geschädigt, durch gesetzwidriges eingreifen von RA Fröhlich in einen Betrieb für den er keine Handlungsbefugnis hat?
Die Gläubiger wurden durch das Vorgehen von RA Fröhlich erst erzeugt?
Stundungsvereinbarung Finanzamt bis September 2021 ca. 150.000,- € Herr RA Fröhlich stößt eigenmächtig die Aufheben der Stundung bei Finanzamt an und das dazu während Corona.
(ohne jeden Grund, Recht oder Gefahr und schon gar nicht im Sinne seines Amtes für den Betrieb und schon gar nicht Gläubiger freundlich, das alles während Corona der Zusagen und vieler Hilfsmöglichkeiten falls überhaupt notwendig. Die Aussage des Leiters vom Finanzamt zeigt es auch.)
Ratenverträge/Vereinbarungen Krankenkassen ca. 88.000,- €
Allgemein war alles in diesem Betrieb sehr sauber geregelt, abgesprochen und vereinbart, alles sehr sauber gebucht und übersichtlich und alles durch das Vermögen abgesichert.
Das zu prüfen als Gutachter wäre Herr Fröhlich seine vornehmlichste Pflicht gewesen, die bei dieser sauberen Buchhaltung kein Problem darstellte und dessen Unterlassung Fragen aufwirft. Zu Beginn des Verfahrens, wurde mit dem Schreiben vom 27.01.2021 an das Gericht, die Einsicht der Zahlen des Betriebs beim Steuerberater schriftlich angeboten. Erst durch die vielen schädigenden gesetzwidrigen Aktionen und ohne eine zuvor erfolgte Prüfung der Sachlage um das zu verhindern und RA Fröhlich somit auch noch gegen eine falsche Firma vor ging und das erheblich schädigend, wurde das Verhältnis abgekühlt und das Vertrauen war schwer angeschlagen. RA Fröhlich wurde durchweg zur Fortführung des Betriebs in den Händen von Sigrid Vetter aufgefordert, auch diese Unterlassung sehe ich als grob Fahrlässig.

1. Er hat den Betrieb der VMT-UG in Eigenregie wie ein für diesen Betrieb bestellter Insolvenzverwalter geführt.
2. Er hat eine horrende Kostenrechnung in angeblich notwendiger Doppelhöhe eingereicht und genehmigt bekommen und das, obwohl aus seinem Bericht vom 25.02.2021 eindeutig hervorgeht, dass er die falsche Firma angegangen ist, nämlich die nicht vom Verfahren betroffene VMT-UG.
3. Er hat diese Kostenhöhe auf mangelnder Kooperation und fehlendes Mitwirken von Sigrid Vetter begründet, die sich jedoch sehr bemühte die widerrechtliche Zerstörung der VMT-UG von Herr Fröhlich zu verhindern, das Operative Geschäft das jeden Tag die Einnahmen erwirtschaftete. Wer hat hier offensichtlich geschäftsschädigend und zerstörerisch gehandelt?
4. Die sehr vermögende Einzelfirma, wurde ebenfalls ohne Überprüfung, parallel zur VMT-UG, die nicht verfahrensgegenständlich war, mit katastrophalen, zerstörerischen nicht notwendigen und somit rechtswidrigen Maßnahmen überhäuft. Erst dann hat der sog. starke Insolvenzverwalter ein katastrophal mangel- und lückenhaftes Gutachten der Einzelfirma erstellt, das in keiner Weise der Einzelfirma entsprach. Wie kann so was geschehen? Das Gutachten von Herrn Hämmerle ist keine Betriebsbewertung, es fehlt alles Wesentliche, das den Wert eines Betriebs darstellt. Dies wurde RA Fröhlich mitgeteilt und dem späterem Käufer Dr. U. Knapp, das darf nicht verborgen bleiben, denn er war zu dem Zeitpunkt der Berater von Sigrid Vetter und war im Besitz aller Unterlagen.
5. Ein paar Beispiele der Vermögensvernichtung von sehr vielen Beispielen, wollen wir hier schon einmal veröffentlichen, um die Dimension der unnötigen und skandalösen Zerstörung und Veruntreuung aufzuzeigen. Die Mietkaufverträge, deren Warenwert um ein vielfaches den geringen offenen Restwert überstieg, werden dazu noch als Leasingverträge rechtlich falsch bewertet und nicht aufgenommen. Somit wurden die Mietkaufverträge nicht bewertet und komplett unter den Tisch fallen gelassen. Es werden sogar Verträge komplett übersehen und nicht aufgeführt, die schon zu 50% abbezahlt waren. Außer diesen Mietkaufverträgen ist nur noch der Immobilien-Kredit übrig, mehr gab es nicht und die Kreditverträge haben sich alle selber, mit Gewinn sogar, getragen, was hat man hier gemacht? Alle diese hochwertigen Mietkaufverträge werden der Betriebsbewertung somit komplett entzogen. (Ist das ein Gemeinschaftswerk zwischen einem Insolvenzverwalter und einem ehemaligen Unternehmensberater, der die Fronten wechselt, ab diesem Zeitpunk wechselte seine Beratung ins Gegenteil und er wird Käufer?)
(die Mietkaufverträge ergeben nur noch einen Restwert von 343.636,32 € dar und es bleibt nur noch der Kredit der Immobilie, Halle und Grundstück, übrig und auch hier ist der noch offene Restwert weit unter dem sehr werthaltigen Immobilenwert, Hier ist auch eine gute Gewinnspanne vorhanden und es wurden in die Immobilie für mind. 450.000 € zusätzlich Umbauten, Einbauten und Renovierungen erbracht, nicht zu vergessen Steuer, Notar und Makler alles wurde bezahlt, wo war dieser Betrieb insolvent? Diese Zerstörung des Immobilien-Kreditvertrags und Verkauf ist ebenfalls ein Skandal. Nicht einmal der Makler der Immobilie wurde beim Verkauf für die Bewertung oder als Mitbieter hinzu gezogen und so an den ehemaligen Berater von Sigrid Vetter, der Betriebskäufer wurde verkauft. Eine sehr beliebte und begehrte Immobilie, die erst renoviert und ausgebaut wurde auch der Kran in der Halle und die Wasseranlage usw. blieben ohne Bewertung. (Dazu folgen Aufzeichnungen)
Der geringe Restwert der Mietkaufverträge, verglichen mit dem hohen Marktwert der Geräte und der zusätzlichen, nachträglichen, hochwertigen Nachrüstung dieser Geräte, blieb somit ebenfalls ohne Aufnahme und Bewertung und rief deshalb großes Entsetzen und Unverständnis bei den Vertretern/Maklern, der finanzierenden Banken hervor, die sich mit Entsetzen bei Sigrid Vetter gemeldet haben. Keiner kann das Vorgehen begreifen, aber jeder erkennt, dass hier ganz gewaltig etwas schief geht. Denn auch die Raten wurden über alle Jahre des Betriebsbestehen immer pünktlich beglichen und die Geräte waren schon bei der Kreditaufnahme im Wert höher als die Kreditsumme durch die Nachrüstung und Pflege, das war bekannt und geschätzt.
Zum Beispiel sind in einem Mietkaufvertrag schon 3 Stapler von 4, fast neuen Staplern, komplett abbezahlt und für den 4. Stapler im Paket nur noch ein Restwert von 39.000,–€ offen, das lässt man einfach unter den Tisch fallen, wer da nichts Böses denkt. Die 4 fast neuen Stapler haben einen Einkaufswert von 211.000,–€ und durch die Metallverteuerung, ist der Wert dazu noch um 15% gestiegen. Und 3 waren komplett bezahlt und für viele tausend Euro hochwertig mit neuen Anbaugeräten nachgerüsteten Stapler bleibt eine Bewertung aus und das hatte Sigrid Vetter alles dem Berater völlig verzweifelt und entsetzt erzählt, der dann die Seiten wechselte und Käufer wurde. Und diese Mietkaufverträge hat er sich nun der Käufer holen können zum Restwert.
Der Marktwert der nicht bewerteten Mietkaufverträge, lag über einer Million, (keine 10% des Betriebsvermögens darstellt), war ansonsten alles bezahlt. Und der ganze Betrieb wurde für gerade einmal 850.000,- € verhökert. (um nicht zu sagen verschenkt),
Zusätzlich hatte der Betrieb ein Alleinstellungsmerkmal durch die vielen Sondermaschinen, welche definitiv unersetzbar sind; auch von der Vielzahl an Anbaugeräten von denen es ca. 250 gab, wurden nur 45 Stk. aufgenommen wie bei vielem. Auch die vielen verschiedenen Segmente unterschiedlicher Kunden mit unterschiedlichen Anforderungen, die bedient werden konnten, bleibt ohne Erwähnung und war ein Krisen sichernder Vorteil. Über das was alles das nicht aufgenommen wurde gibt es Listen und auch Listen der Marktpreise und die lassen aufhorchen. Die Entwertung und falsche Darstellung ist unverkennbar. Diese vielen Branchenbereiche die dieser Betrieb abdecken konnte, war gigantisch und diese Auswahl an ca. 140 Stapler bis 32 to Hubkraft, davon 25 Stapler zwischen 10 to und 32 to Hubkraft viel Stapler mit ganz besonderer Bau und Hubhöhe und Ausrüstung am relevanten Markt konkurrenzlos.
Beispiel: Der größte Stapler 32 to Hubkraft 47 to Eigengewicht zwei Rußfilter wenig Betriebsstunden im Einkauf 160.000,– €, wurde von Firma Hämmerle dem Bewerter nicht besichtigt obwohl er mitten auf dem Hof stand und für 20.000,–€ verkauft, die 2 Paar zusätzlich neuen Gabeln für diesen Stapler EK mind. 30.000,– € mit einem Gesamtgewicht ca. 5 to, wurden nicht aufgenommen. Wie ganz viele der großen Gabeln. und so geht das durch bei vielen Geräten steht vermerkt „nicht besichtigt“, der Kommentar wir in neueren Listen einfach gelöscht.
Stapler auch viele gerade erst in den letzen 2 Jahren gekauft wurden mit 0,– € von RA Fröhlich an Dr. U. Knapp „verkauft“.
„solche Beispiele sind kein Einzelfall sondern es zieht sich durch, diese Listen sind viel größer, als die Liste der Gegenstände der Betreibsaufnahme, eine Bewertung dieses sehr besonderen Betriebs ist nicht erfolgt „
Von diesen Desastern in der Aufnahme und Bewertung des Betriebs und der Zerstörung beider Betriebe, einer nicht verfahrensgegenständlich und das operative Geschäft erfüllend, wurde Dr. Ulrich Ch. Knapp von Sigrid Vetter genau informiert und als ihr Berater zur Hilfe gerufen, welcher die Fronten wechselte und bis heute, ebenfalls RA Fröhlich, Drohungen gegen Dietmar Kahremann und Sigrid Vetter verlauten lassen.

6. Danach steht fest, dass das Gutachten der Einzelfirma, erst geschrieben, viel zu spät, am 26.05.2021, auffällig dilettantisch lückenhaft und den Ausgangspunkt nicht zeigt, sonder das Zerstörungswerk das angerichtet wurde und Ihnen in dieser mangelhaften Form vorgelegt wurde. (Nachweise liegen vor, aber schon beim lesen das Gutachten bemerkt man die ungenauen nicht konkreten Aussagenden) Darüber hinaus war festzustellen das falsche Zuordnungen der Eigentumsverhältnisse vorgenommen worden waren und RA Fröhlich zusätzlich die vom Gutachter Hämmerle vorgenommen Aussonderungen ebenso ignorierte und dem Käufer hat zukommen lassen. Sie haben das vorgelegte Gutachten akzeptiert, obwohl Sie bereits am 27.01.2021 schriftlich (1. Anlage) und sofort am 01.02.2021 telefonisch von Sigrid Vetter unterrichtet worden waren, dass keine Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit bei dem Vermögen vorliegen kann und sie hat Ihnen Einsicht in die Zahlen angeboten, ohne Ihr Interesse zu wecken. Ebenso hat Sigrid Vetter den Beschluss, der am 01.02.2021 per Post eintraf, vollumfänglich zurückgewiesen, was Ihnen und Herrn Fröhlich per Fax am 01.02.2021 zugesendet worden ist.
Leistungspotential des Betriebs:
Dieser Betrieb war Top ausgestattet, arbeitete auf sehr vielen Sektoren, Vermietung, Transport, Maschinentransport, Firmenumzüge, Schwerlasttransporte, Maschinenverrückung, Gabelstaplerverkauf aller Größen und Arten gebraucht und auch neu, Zubehörverkauft, Gerätebau und Konstruktion, Großgeräte Auf und Abbau mit Transport, z.B. auf der Messe Stuttgart mit den Großgeräten, hat mehrer Flughäfen mit Reparatur von Fahrzeugen und Flugzeugtreppen betreut und Transporte durchgeführt, Lift und Aufzugreparatur, Werkstatt für Elektro-Fahrzeuge, Verbrenner-Fahrzeuge, Hydrauliktechnik an Fahrzeugen, Staplerreparatur aller Arten und Größen, Reifenwechsel auch Vollgummi, Lackierungen, eine Metall und eine Holzwerkstatt mit den dazugehörigen Maschinen auch eine Sandstrahlanlage war vorhanden usw.
Dieser Betrieb hatte auch beim Aufbau und Abbau der Wirtschaft immer voll zu tun so eine Art von Betrieb ist krisensicher und das war der Commerzbank klar die den kauf der Immobilie 2019 mit einer Vollfinanzierung genehmigte wie konnte das RA Fröhlich nicht erkennen? Gerade in schwierigen wirtschaftlichen Umbruchzeiten waren die Bücher mit Maschinentransporten, Auf und Abbau voll. Das hat die Commerzbakk Sigrid Vetter bestätigt.
Es war ein Betrieb den man nur mutwillig und durch Unkompetenz zerstören konnte und jetzt hätte er eine gigantischen Auftragslage aber eben nicht in den Falschen Händen. War hier geschah ist nicht zu vertuschen und nicht zu rechtfertigen es ist ein Skandal.
Durch dem Maschinentransport und den Maschinen und Anlagen Auf- und Abbau war dieser betrieb immer sehr gefragt, schon allein die vielen Sondermaschinen und Anbaugeräte war einzigartig.
Alle Lieferanten wurden bis zum Schluss mit Skonto bezahlt.
und RA Fröhlich geht zusätzlich auf das operative Geschäft die VMT-UG höchst Umsatz zerstörend, gesetzeswidrig und ohne Sachstandprüfung da nicht verfahrensgegenständlich, los und ist nicht zu bremsen, wo war die Überwachung?
Was hier alles in den Akten steht, hat Sigrid Vetter einfach niemand glauben wollen, jedoch es ist unverkennbar und keiner hat das Vermögen richtig dargestellt.

Fazit: Zu Beginn des Verfahrens wäre als erstes die einzige Antragstellerin, die Krankenkasse MH-Plus, zwingend zu überprüfen gewesen, da diese trotz Ratenzahlungen, wie vereinbart, in der Coronazeit gepfändet hat. (Genannter Grund der Kasse, Zitat Leiterin Fr. Pfuhl: „Aus Rache“) warum geht man so etwas nicht sofort als erstes nach dazu hätte man nicht viel gebraucht und Sigrid Vetter hatte RA Fröhlich darum sehr oft und eindringlich geben, warum wurde das nicht auch vom Gericht eingefordert, den einzigen Antragssteller sofort zu überprüfen? Im übrigen war bei Verfahrenseröffnung das Konto bei der MH-Plus längstens ausgelichen und das Vertragsverhältnis war gekündigt.
Erstens: Sigrid Vetter forderte RA Fröhlich von Beginn an, immer und immer wieder auf, und das sehr nachdrücklich, nun endlich als aller erstes das Vorgehen dieser Kasse MH-Plus zu prüfen und dafür zu sorgen, dass das dadurch zerstörte Kontokorrent von 50.000,–€ wieder hergestellt wird; denn wegen dieser Pfändung hat die Kreissparkasse Göppingen 3 Konten gesperrt und den Kontokorrent gestrichen, alles während Corona und trotz bezahlter vereinbarten Raten.
Zweites: Statt die akkurat gebuchte EINZELFIRMA zu prüfen, was maximal seine Aufgabe gewesen wäre und endlich die VMT-UG in Ruhe zu lassen, hat Herr RA Fröhlich sich konsequent geweigert, das zu tun. Dr. U. Knapp der Sigrid Vetter schon vor Jahren zur Gründung einer GmbH dringend geraten hatte, stellte nur eine solche als betriebswirtschaftlich falsch und gefährlich dar, dabei ist es Betriebswirtschaftlich korrekt und Vorbildlich erfolgt.
Und bei der Einzelfirma lässt RA Fröhlich die Konten schließen, reißt die Löhne die stets bezahlt worden waren und schon ein Lohnvorschuss er folgt ist und kündigt Kredite deren Resthöhe weit unterhalb des Wertes des Sicherungsguts lagen.
RA Fröhlich war nicht bereit auf der Inhaberin Sigrid Vetter zu hören und hat seine nicht nachvollziehbaren zerstörerischen Maßnahmen gegen den Betrieb fortgesetzt, wodurch die Rückforderungen der Gläubiger erst erzeugt wurden.
Der Verkauf und dessen Konstellation wird ein ganz eigenes Thema, warum RA Fröhlich diesen Betriebe aus den Händen der Eigentümer so grundlos entriss, ist nicht nachvollziehbar, sondern der Betriebswirtschaftliche Knock-Out, eines sehr gesunden Betriebs, besser gesagt zwei Betrieben.
Bis heute ist noch keine Überprüfung dieses sehr bedenklichen Vorgehens der Kasse erfolgt. (2 Anlage Recherche über die Kasse MH-Plus in Ludwigsburg)
Die Einzelfirma wurde von RA Fröhlich nie in Ihrem wirklichen und in Ihrem durch den vorgetragenen Wert ihres Alleinstellungsmerkmals dargestellt, eine Eingangsprüfung hat nicht stattgefunden. Er hat viel mehr verhindert, dass Stapler die zum Verkauf anstanden nicht weiter bearbeitet und verkauft werden konnten. Da er das operative Geschäft der VMT-UG mit seinen Maßnahmen, wie eingangs beschrieben, extrem geschwächt, um nicht zu sagen still gelegt hat.
Für das erste Halbjahr war ein Stapler-Verkauf von ca. 400.000,- € bereits vorbereitet und Kunden haben zum Teil schon konkret auf Ihre Stapler gewartet. Und eine ähnlichen hohe Verkaufssumme an Staplern war in Vorbereitung und die VMT-UG hatte den Auftrag das zu tun und schon begonnen bereits Ausgaben gehabt und wurde einfach blockiert und dann zerstört? Die Einzelfirma hätte diese Stapler verkauft und die Kassen und das Finanzamt bezahlt!
Dies hat RA Fröhlich in einer Weise vollzogen, die als ausgesprochen unseriös und geschäftsschädigend zu qualifizieren ist; denn er hat Kraft eigener Selbstherrlichkeit die Kunden der VMT-UG angeschrieben und die Umsätze der UG über sein Konto vereinnahmt. Das ist gesetzeswidrig, weil diese mit der Insolvenz der Einzelfirma nichts zu tun hatte und die Einzelfirma war zu Vermögend um Insolvenz zu sein.
Dazu kommt das Dr. U. Knapp in seiner Aufgabe Sigrid Vetter zu beraten vom ihr über die Staplerverkäufe informiert hat und er ihr geraten hat mit dem Staplerverkauf noch zu warten, sonst bekäme davon RA Fröhlich im laufenden Verfahren zu viel ab. Denn das Verfahren zu beenden inkl. RA Fröhlich wäre der richtige Weg gewesen.
Das ist ein Skandal!

Es ist festzustellen, dass sich das Gericht bislang, trotz Bemängelung, mit dieser Thematik nicht auseinander gesetzt hat, besser gesagt, jede Bemühung des Nachhakens und die Hinweise, dass hier was falsch läuft und gelaufen ist, konsequent zurück gewiesen hat.
Wie das Gericht weiß, unternehmen wir derzeit den Versuch, den Insolvenzverwalter zu einem einigenden Gespräch zu aktivieren, sehen jedoch aufgrund der bisherigen Verhaltensweise durch fehlendes Mitwirken von Herrn Fröhlich, hierfür nur eine geringe Chance. Seien Sie versichert, dass wir dieses skandalöse Verfahren in gesamtem Umfang einer strafrechtlichen Überprüfung unterziehen lassen werden.
Warum hat man auf klare Aussagen und Schreiben von Sigrid Vetter von Beginn an nicht reagiert?
Sigrid Vetter hat klar und bestimmt verlangt die Reihenfolge der Prüfung einzuhalten und der Reihe nach zu prüfen. Sie hat ferner von RA Fröhlich gefordert, das Gelände der VMT-UG zu verlassen und sofort dieses ungeprüfte, gesetzwidrige Handeln einzustellen. Hiervon blieb RA Fröhlich unbeeindruckt und hat in seinen Berichten mehrfach erklärt, dass keine Bereitschaft des Mitwirkens bestanden habe, hier stellt sich die Frage von wem, die Besitzer haben um ihre Betriebe gekämpft, wie wir jetzt erkennen gegen viele Gegner.
Wiederum ein Skandal!

Sigrid Vetter blieb ohne Gehör und der Sachverhalt bis heute ohne Überprüfung. Das hätte alles damit verhindert und sofort gestoppt werden können!
Diese schlampige Aufnahme und falsche Bewertung, mit immer wieder neuen Listen, die immer weiter abgewertet wurden die nur 25% des Betriebswert zeigen, dann auf 17 % fielen und dann für den Käufer auf 8% des Firmenwerts abgewertet wurden in Zusammenarbeit RA Fröhlich mit Dr. U. Knapp, spricht Bände. Auch dafür will RA Fröhlich immer wieder extra entlohnt werden für diese Verhandlungen mit Dr. U. Knapp, siehe Gutachten und Abrechnung, da gehen einem die höflichen Worte aus.

Noch ein paar Worte zur Betriebsaufnahme und Bewertung:
Wo sind die Marktpreisvergleiche für die Stapler und das Zubehör? Wo der wirkliche Wert der Sondermaschinen? Hätte man auf den Verkaufsseiten für Stapler die Stapler mit Bau und Hubhöhen eingegeben, hätte man erkannt, diese Stapler kann man gar nicht so finden, es sind Sondermaschinen und hätte die Werte erkannt. Diese Bewertung ist vor allem keine Betriebsbewertung; wo ist der Kundenstamm, die Marktwert- Analysen die Ausnahmestellung und es fehlen so viele Dinge, zu denen werden wir noch kommen denn das sind lange Listen.
Das Gutachten der Firma Hämmerle, welches in nur 3 Tagen an 3 verschiedenen Standorten erstellt wurde, belegt deutlich und ist seitens Sachverständiger beanstandbar hinsichtlich der Unmöglichkeit einer vollständigen Aufnahme in so kurzer Zeit.

Hier geht es nach unseren sehr gründlichen Recherchen, um einen verursachten Schaden in zweistelliger Millionenhöhe.
Und es geht um ZWEI Betreibe!
Zu dieser Problematik, wie vorstehend geschildert, hätte ich gerne Ihre Meinung gehört.

Mit besten Grüßen

Rudi Erdel
Ass. Jur.

Das einfach zur INFO
Und ob beim Lesen einem noch was einfällt was gesagt werden sollte.

(Der Käufer bekommt von RA Fröhlich alle Unterstützung, unter jeglicher Ignoranz das die Eigentümer Fortführen möchten, den Betrieb wird für 850.000,–€ einer Unterbewertung wie noch nie erlebt verkauft.
Dazu kommt noch das an einen Käufer, ohne Kompetenzen so einen Betrieb erfolgreich führen, verkauft wurde. Und trotz klarer Aussage von Sigrid Vetter das sie Dr. U. Knapp für alles komplett ungeeignet einstuft und es auch nicht mehr mit dieser Person Dr. U. Knapp zu tun haben möchte, (schon allein wegen dem Frontenwechsel) der eine arglistige Täuschung und Beraterverrat ist.
Wann kommt ein mündlicher Vertrag zustande?
Ein mündlicher Vertrag entsteht immer dann, wenn zwei oder mehr Parteien sich auf ein Rechtsgeschäft einigen. Dabei können Sie die Vereinbarung mit einem Handschlag besiegeln oder es bei einer reinen mündlichen Zusage belassen. Für die Rechtsgültigkeit des mündlich geschlossenen Vertrages macht das keinen Unterschied.08.09.2022
Wann geht man einen mündlichen Vertrag ein?

Ein mündlicher Vertrag kommt zustande, wenn mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen von den beteiligten Vertragsparteien abgegeben werden. Eine Willenserklärung kann entweder durch körperliche Signale (zum Beispiel mündliche Äußerungen, Handschlag, etc.

Wie rechtskräftig ist ein mündlicher Vertrag?
Mündliche Arbeitsverträge sind für beide Seiten genauso rechtlich bindend und gültig wie schriftliche. Dennoch lauern bei mündlichen Arbeitsverträgen Fallen, die es für HR unbedingt zu umgehen gilt.

Kann man einen Vertrag ohne Unterschrift zustande kommen?
Schreibt das Gesetz keine solche besondere Form vor und haben die Parteien selber auch keine solche vereinbart, so gilt die sogenannte Formfreiheit, d.h. Verträge können ohne jegliche Form, also z.B. mündlich oder eben per E-Mail, abgeschlossen werden.

Welche Verträge müssen nicht schriftlich sein?
Grundsätzlich können nahezu alle Verträge ohne eine besondere Form auch mündlich abgeschlossen werden. Kauft ein Verbraucher zum Beispiel beim Bäcker zwei Brötchen, schließt er einen Kaufvertrag über zwei Brötchen ab. Niemand hat ernsthafte Zweifel daran, dass es sich dabei um einen wirksamen Vertragsschluss handelt.

Was passiert wenn ein mündlicher Vertrag gebrochen wird?
Wird ein mündlicher Vertrag gebrochen, bestehen Ihre besten Chancen in der Regel darin, Zeugen zu finden. Das können beispielsweise Familienangehörige sein oder auch fremde Leute, die während des Vertragsabschlusses zugegen waren.

https://www.rechtsanwalt.com/foren/diskussion/muendlicher-vertrag-von-haendler-gebrochen-schadenersatz/

Sigrid Vetter bitte um Fortführung des Betriebs viele male. Auch das ignoriert RA Fröhlich und antwortet nur (er kann Dr. U. Knapp nicht mehr vom Kauf abbringen) welch Aussage?
Das Dr. U. Knapp nicht mit dieser Aufgabe überfordert ist, abzeichnete sich bald ab, auch was den Umgang mit Angestellten betraf und auch müssen die Schreiben an die Kunden viel entsetzen hervorgerufen haben denn den Ehemaligen Eigentümer wurde viel zugetragen, selber hat sich Sigrid Vetter nicht bei den Kunden gemeldet, der Schmerz ist zu groß. RA Fröhlich gibt so einen Betrieb, mit so vielen Fachbebieten und somit hohen Anforderungen. Bis hin zu vielen Kontakten die notwendig sind und nur über Jahre durch Können und Vertrauen aufgebaut werden konnten, an s einen Käufer ab der Sigrid Vetter und Dietmar Kahremann als unkompetent und auch durch sein Verhalten der Eigentümer gegenüber das auch RA Fröhlich als Vertrauensbruch und arglistige Täuschung erkennen hätte müssen. Nun wird ein Betrieb mit einem Alleinstellungsmerkmal, solch guten Marktposition und Beliebtheit, außergewöhnlichen Betriebsausstattung die einzigartig war und die Sondermaschinen unersetzlich, über viele Jahre zusammengetragen, ebenso die Anbaugeräte in solche Hände gegeben. Nichts wurde richtig Bewertete und so viel gar nicht aufgenommen. Man hat sich gar keine Mühe gemacht und unter diesen Umständen reißt man ohne das eine Gefahr der Überschuldung oder das eine Insolvenz vor lag, den Eigentümern ihr Lebenswerk, das sie mit Herzblut betrieben, das viele Familien ernährte und die Mitarbeiter sehr zufrieden waren und jetzt alle darunter leiden, aus der Hand. Verschuldet die Besitzer noch mutwillig und sagt Ihnen das noch bewusst ins Gesicht. Damit Sie die Möglichkeit zur Verteidigung nicht mehr haben und das ist noch lange nicht alles was Sie sich anhören bekamen und ertragen mussten, Aktionen zu Einschüchterung und Qual wurden ausgesprochen inszeniert und durchgeführt.
Es fehlen auch dem Schreiner Rolf Flemming und Dietmar Kahremann alle seine Maschinen und Werkzeuge, von sehr hohem Wert. Diese zum Teil aufgenommen und Ausgesondert und zum Teil einfach nicht aufgenommen wurden und alles, auch die Aussonderungen sind verschwunden? Aber nicht einfach so ohne Wissen, nein, Sigrid Vetter hat das sogar noch einmal beim Verkaufsgespräch genau wähnt und erklärt und gesagt das der Berieb nicht Insolvent ist und so schlecht bewertet ist und unendlich viel nicht aufgenommen wurde, so nicht verkauft werden kann. (Protokoll vom 08.06.2021 liegt ausführlich vor) Auch später wurde das Gericht und RA Fröhlich angeschrieben und Dr. U. Knapp wurde kontaktiert und auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und liegt schon zum Teil vor. Dass so eine Menge auch an Betriebsinventar und bis hin zu vielen auch großen Staplern und ein ganzer Betriebszweig ohne Aufnahme bleibt mit sehr hohen Werten, also nicht aufgenommen wurde. Auch die Stapler die nicht aufgenommenen werden von Dr. U. Knapp einfach weiter Vermietet und dann entwendet werden. Selbst Abbuchungen vom Konto liefen weiter von dem Konto der VMT-UG Dietmar Kahremann und wurden bis Heute nicht zurück überwiesen von Dr. U. Knapp, er hat auch einen Auftrag bis heute nicht bezahlt, aber er droht allen mit Anzeigen. Hat Geräte im Netzt zum Verkauf angeboten, die nicht aufgenommen wurden somit nicht in seinem Asset Deal verzeichnet sein können und sind. Auf diese weiße wurde viel der Bewertung komplett entzogen, das Zeigt wie gearbeitet und vertuscht wurde unverkennbar. Diese Abteilung war ein Bestanteil der Firma und bei der letzten Betriebsprüfung gesondert behandelt, welche ohne Beanstandungen gegen Sigrid Vetter verlief und endete und die saubere Buchführung beweißt. Auch hat Dr. U. Knapp die Wahren der nicht aufgenommenen Abteilung die Dr. U. Knapp nicht gehören und ebenfalls somit der Bewertung entgangen sind, da Firma Hämmerle der Bewerter den Inhalt ignorierte und die Container nicht einmal öffnete, jedoch Sigrid Vetter hat Dr. U. Knapp dies alles genau erklärte und um Hilfe gebeten und jetzt alles ist verschwunden.
Dr. U. Knapp war durch seine Beratertätigkeit für Sigrid Vetter über alles genau informiert worden, Sie hatte Ihn deshalb doch zur Hilfe heran zogen als Sie sah was RA Fröhlich macht und auch unterlässt.
Dr. U. Knapp der in der Vergangenheit immer über Jahre hinweg, eindringlich zur die Gründung der VMT-UG empfohlen hat, beginnt zusammen mit RA Fröhlich mitten im Verfahren diese Gründung nun als Fehler darstellen was Betriebswirtschaftlich keinen Sinn ergibt und definitiv eine Falschberatung ist.
Auch hätte solch eine Zusammenarbeit und dazu noch in dieser Konstellation mit dem Insolvenzverwalter und Dr. U. Knapp inkl. einem Vertragsabschluss zwischen RA Fröhlich und Dr. U. Knapp nicht geschehen dürfen, Dr. U. Knapp hat Sigrid Vetter über den Vertragsabschluss in Kenntnis gesetzt berichtet.
es ist einfach Beschämend, wenn Helfer zu Räubern werden etc.)

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