Schreiben an das Landgericht Ulm

Schreiben an das Landgericht Ulm


Einwurfeinschreiben
Landgericht Ulm
Postfach 2402
89014 Ulm

Datum: Trossingen, den 27.06.2024

Betreff:1 IN 3/21
Aktenzeichen: 2 T 9/24

 

Sehr geehrte Damen und Herrn,
sehr geehrter Herr Richter Dahler,

Frau Vetter wird von mir vertreten. Folgende Stellungnahme wird abgegeben:

  1. Zunächst einmal schließen wir uns im Wesentlichen der Stellungnahme des RA Alexander Knapp an.
  2. Nicht richtig ist, dass Sigrid Vetter und Dietmar Kahremann verheiratet sind. Sie sind befreundet und leben zusammen.
  3. Ergänzend und vertiefend weisen wir darauf hin, dass nach richtiger Lesart des Verfahrens eine Betriebsfortführung ohne wenn und aber möglich gewesen wäre: denn die Firma war weder zahlungsunfähig noch überschuldet. Dass bei der ganzen Aktion noch die Firma des Dietmar Kahremann auf der Strecke bleiben musste, ist Ausdruck der skrupellosen Vorgehensweise des Insolvenzverwalters. Durchleuchtet man den Gang des Verfahrens, wird man sehr rasch gewahr, dass weniger die Ziele der InsO Motivation des Herrn Fröhlich waren, sondern vielmehr andere Ziele verfolgt worden sind, deren Aufdeckung einem Strafverfahren vorbehalten bleibt.

Ein Beispiel: „Die Halle“!

Verkaufst sie mal deutlich unter Wert und arrangierst dich dann mit dem Käufer.“ Der Insolvenzverwalter möge seine Abrechnung nur für diesen Einzelfall offen legen.

Die Halle wurde für einen Preis von 790.000 € erworben und mit noch erheblichem Aufwand mit Büro- und Sozialräumen ausgestattet etc. Aufwand; ca. 500.000 €. Diese neu ausgestattete Halle wurde Herr Dr. Ulrich Knapp für 450.000 € verkauft, obwohl mehrere Angebote von Interessenten im Bereich ab 870.000 € und mehr vorlagen. Wie kann so etwas sein? Die Einzelheiten und weiteren Umstände bleiben dem Strafverfahren vorbehalten.

  1. Als Anlage legen wir das Schreiben vom 15.06.2024 an das Insolvenzgericht, Herrn Richter Müller, vor, mit welchem wir um Stellungnahme gebeten haben. Mit diesem Schreiben haben wir auch den Versuch unternommen, eine Strafanzeige zu vermeiden. Diese wird jetzt wohl unumgänglich sein.
  2. Nach unserer Auffassung steht fest, dass der Insolvenzverwalter nicht seinen gesetzlichen Pflichten nachgekommen ist, sondern viel mehr contra legem zwei gesunde Existenzen vernichtet hat. Und dies in kollusivem Zusammenwirken mit dem Käufer Dr. Ulrich Knapp.
  3. Fazit: Nach diesseitiger Auffassung der Tätigkeit des Insolvenzverwalters steht diesem überhaupt keine Vergütung zu, da er in massiv gesetzwidriger Weise sei n Amt ausgeübt hat,
    hilfsweise ist die Vergütung auf ein Minimum zu reduzieren.

Mit besten Grüßen

Ass. Jur.

Ergänzende Stellungsnahme (Vergütung RA Fröhlich) zu Schreiben vom RA Fröhlich 27.06.2024.

(Anlage 1, Schreiben RA Fröhlich 27.06.24)

Betreff:1 IN 3/21
Aktenzeichen: 2 T 9/24

Sehr geehrter Herr Richter Dahler,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir hatten mit Schreiben vom 27.06.2024 in der Sache bereits Stellung genommen und wollen diese noch ergänzen.

  1. Interessant ist, dass der Insolvenzverwalter nicht in der Lage ist, sich dezidiert mit den sehr konkret ausformulierten Vorwürfen auseinander zu setzten. Vielmehr ergeht er sich in Allgemeinplätzen so nach dem Motto: Alles gut. Das Gegenteil ist der Fall. Er hat ein Unternehmen verkauft das er in keiner Hinsicht geprüft hat. Dies ergibt sich aus allen vorhandenen Unterlagen. Ganze Produktsegmente wurden nicht erfasst, wie beispielsweise die Wohnkultur mit dazugehörigem Antiquitätenhandel, die ohne Prüfung im das Eigentum von Dr. U. Knapp übergegangen ist.

(Anlage 2, Schreiben 09.06.2023 an RA Fröhlich mit Antwort 22.09.2023)
(Anlage 3, E-Mails 14.07.2023 zwischen RA Fröhlich und RA Rudolf Erdel)

  1. Herr Fröhlich hat sich zunächst nur auf die nicht verfahrensgegenständliche UG von Herrn Kahremann gestürzt und hier mit Akribie und großem Einsatz Insolvenz vorbereitende Maßnahmen durchgeführt, obwohl Sigrid Vetter Ihn von Beginn an nachhaltigst darauf hingewiesen hat, dass das die falsche Firma, im falschen Gebäude und Standort ist und nicht die mögliche künftige Gemeinschuldnerin (die vermögenhaltende Einzelfirma).

(Anlage 4, UG Gründungs- Protokoll aus 2019)
(Anlage 5, UG Gründung Notar 13.11.2020 und)

  1. Da es dem Insolvenzverwalter ersichtlich nicht auf den Erhalt der Gemeinschuldnerin und eine präzise Arbeit ankam, sondern er vielmehr offensichtlich auf Eigenbereicherung aus war, ist nachvollziehbar das er keine Sachstandsprüfung vorgenommen hat. Vor diesem Hintergrund wird auch verständlich, dass Herr Fröhlich nicht erkannt hat, dass er zunächst die UG traktierthat und nicht die im Gerichtsbeschluss genannte Einzelfirma. Zwischen dieser und der UG bestand nämlich ein Mietverhältnis und daraus ist erkennbar, dass beide Firmen unterschiedliche Geschäftsstandorte und Geschäftsbereiche hatten.

(Anlage 6, Mietvertrag)

  1. Die Unternehmerin der Einzelfirma, Sigrid Vetter, bemühte sich RA Fröhlich dazu zu bewegen die Krankenkasse, MH-Plus, die einzige Antragstellerin, zu prüfen, welche trotz Ratenzahlungsvereinbarung, geleisteter Raten-, Sonderzahlungen gepfändet hat.

Diese Prüfung hätte nach meiner eingehenden Recherche

zur Einstellung des Verfahrens geführt.

Auch wurde RA Fröhlich über die gute wirtschaftliche Lage und Vermögen der Betriebe aufgeklärt, sowie, dass er durch sein Vorgehen schweren Schaden für beide Betriebe angerichtet hat und das ohne jegliche Rechtsgrundlage und gegen seine Pflicht zu überprüfen und zu schützen.

  1. Ungeachtet dieser Tatsachen lässt sich RA Fröhlich unter Angaben falscher Tatsachen, siehe Schreiben an Richter Müller vom 25.02.2021, bei Gericht zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen.

    Nun, mit mehr Macht ausgestattet, ging er suchend nach Möglichkeiten eine Insolvenz zu statuieren auf Banken und das Finanzamt zu. Ohne Vorlage von Daten, die eine Notwendigkeit hätten aufzeigen können, setzte er beim Finanzamt an und bewegte Dr. Birk den Leiter und Frau Bullamann, zur Aufhebung der Stundung um einen 2. Antrag installieren zu können; denn die bisherige Antragstellerin, die Krankenkasse MH-Plus, war wegen der Zahlung weggefallen.
    Dr. Birk hat uns bestätigt, dass das Finanzamt wegen des Drucks von Herrn Fröhlich die Stundung aufgehoben hat. Das Finanzamt kann für die Stundungsaufhebung keinen Grund nennen der dieses Handeln gerechtfertigt hätte.

(Anlage 7, Schreiben vom RA Fröhlich 25.02.21)

  1. Bei der Einzelfirma standen für ca. 800.000,– € Gabelstapler in der Verkaufsvorbereitung, davon waren bereits für 400.000,– € Gabelstapler in verkaufsfertigem Zustand oder kurz davor und die Kunden haben zum Teil schon auf diese Geräte gewartet. RA Fröhlich schwächte weiter mit nicht nachvollziehbaren, unkorrekten Maßnahmen die Umsätze beider Betriebe erheblich und verhindert damit die weiteren Aufarbeitungen der Gabelstapler für den Verkauf bei der Einzelfirma. Genau das führte zu dem Desaster das wir jetzt sehen, eine Komplettzerstörung. Die Gemeinschuldnerin hat den Insolvenzverwalter mehrfach aufgefordert die fälligen Rechungen an die Kunden zu stellen, auch an die UG wären Rechungen fällig gewesen, den Gabelstaplerverkauf hat er komplett zum Erliegen gebracht und seine Worte an Sigrid Vetter waren „Das ist jetzt nicht wichtig“. Somit hat RA Fröhlich den Umsatz bei der Einzelfirma komplett selbst eingestellt. Für Ihn war der Verkauf der Einzelfirma an Dr. U. Knapp schon abgemachte Sache. Angebote anderer Kaufinteressenten hat er unberücksichtig gelassen.

Zitat RA Fröhlich:
„Ich kann Dr. U. Knapp nicht mehr vom Kauf abbringen“

  1. RA Fröhlich nimmt ab dem 01.03.2021 die Bezahlung der Löhne an sich. Auch dies wie gewohnt ohne jede Prüfung und trotzt sauber gebuchter Buchhaltung. Bei einem Blick in die Buchhaltung und auch mit einem einfachen Telefonat mit der Lohn-Buchhaltung beim Steuerberater, hätte er erkennen können und müssen, dass die Löhne seit Bestehen immer bezahlt wurden. So auch die Löhne bis dato und eine Teilzahlung bereits über 3000,- € für den März 2021 erfolgt war.
    Die Qualität dieses Insolvenzverwalters, handelnd durch diese höchst schädigende und nicht notwendige Maßnahmen, ist auch hier zu erkennen.
    Dazu kommt, dass zwischen der Einzelfirma und der VMT- UG ein Arbeitnehmer-Überlassungsvertrag bestand. Die Firmensituation war für den Insolvenzverwalter vollkommen transparent und er wusste, dass die VMT-UG von Dietmar Kahremann das operative Geschäft unter sich hatte und für die Zahlung der Löhne verantwortlich zeichnete.
    Der Zugriff auf diese Firma (VMT-UG) war rechtswidrig und umsatzschädigend und damit hat der Insolvenzverwalter den Umsatz der Einzelfirma in erhebliche Gefahr gebracht.
  1. Am 12.03.2021 lässt sich RA Fröhlich zum Starken Insolvenzverwalter bestellen, er betreibt aber weiter seine widerrechtlichen massiven Maßnahmen der Existenzvernichtung gegen die UG, wie auch gegen die Einzelfirma.
    Die Vielzahl der Fehler des Insolvenzverwalters wie auch die schon freche Behauptung, die Insolvenzschuldnerin würde keinerlei Mitwirkung zeigen, gipfelt im Schreiben vom 12.03.2021 in dem er behauptet eine UG sei zwischenzeitlich gegründet worden.
    Nach Erhalt des 1. Beschluss am 01.02.2021, war Ihm von Sigrid Vetter deutlich zu verstehen gegeben worden, dass er auf die falsche Firma VMT-UG am falschen Standort los geht und hat Ihm das Erscheinen in dieser Firma untersagt. Auch Rechtsanwalt Alexander Knapp, Rechtsanwalt der Insolvenzschuldnerin, hat dem Insolvenzverwalter ein striktes Kontaktverbot zum Personal und der Insolvenzschuldnerin hin insoweit erteilt.

Die angeblichen Insolvenzgläubiger, möge uns der Insolvenzverwalter im Einzelnen mitteilen, wir werden so dann dezidiert Stellung beziehen. Nur am Rande sein darauf hingewiesen, dass es sich bei den angesprochenen Kunden um solche der VMT-UG handelt.

(Anlage 8, Schreiben vom 12.03. 21 von RA Fröhlich an Richter Müller, AG Göppingen)

  1. Wenn der Insolvenzverwalter vorträgt, dass zwischenzeitlich auch das Finanzamt einen Insolvenzantrag gestellt hat, ist das der Gipfel der Dreistigkeit im Vortrag des Herrn Fröhlich; denn dabei unterlässt er tunlichst darauf hinzuweisen, dass die gestundete Forderung allein deshalb zur Verfügung stand, weil er, Herr Fröhlich, beim Finanzamt so massiv und hartnäckig interveniert hat in Richtung eines Stundungswiderruf bis der Vorsteher, Dr. Birk, nur noch resignieren konnte und dem Begehren von Herrn Fröhlich nachgab. So ist der grob gesetzeswidrige Stundungswiderruf erklärbar. Hierfür steht Herr Direktor Dr. Birk, zu laden beim Finanzamt Schwäbisch- Gmünd zu Verfügung und wird als Zeuge benannt.
  1. Zu sagen bleibt: Es ist schlicht entsetzlich, mit welcher Vehemenz sich RA Fröhlich um ein Insolvenzverfahren bemüht, das keines ist, er es aber zu dem macht, was es hätte sein sollen.
    Mit aller (kriminellen?) Energie geht er auf die völlig falsche Firma los, schädigt diese massiv und lässt sich von seinem rechtswidrigen Treiben von nichts abhalten. Dazu kommt, dass RA Fröhlich das komplette Inventar der UG von Dietmar Kahremann inkl. den privaten Gegenstände dem Käufer Dr. U. Knapp überlässt, welcher lapidar sagte „klagt halt!“ Der um Stellungsnahme hierzu aufgeforderte Richter schweigt (warum?), hier ist für Spekulationen Tür und Tor geöffnet und der Staatsanwalt möge untersuchen, ob hier nicht in kollusiven Zusammenwirken zwei Firmen durch zwei Parteien vernichtet wurden, die in vorgefasster Absicht sich zusammen geschlossen haben, um sich ein gewaltiges Betriebsvermögen zweier Firmen mit einer guten Marktlage, Ausrüstung, Alleinstellungsmerkmal und großem Kundenstamm anzueignen.
  • (Anlage 9, Schreiben 28.09.2022 Dr. Knapp – an D. Kahremann) (Anlage 10, Rechnungen von Dr. U. Knapp an D. Kahremann (völlig haltlos), lassen jedoch die Art der Gier, Nötigung etc. gut erkennen. Herr Kahremann hat seinen komplettes Urlaubsgeld verloren mit diesen Rechnungen ohne Berechtigung im Vergleich vor Gericht, (WARUM?) (Anlage 11, Beweisunterschlagung, Fotos der Sachaufnahme erfolglos eingefordert)
  1. Der sofortige VERKAUF: Sofort nach Eröffnung des Verfahrens, am 31.05.2021, wurde der Betrieb in Zusammenwirken mit Dr. U. Knapp an diesen veräußert.

Dr. Knapp wusste als Berater von Sigrid Vetter über alles genau Bescheid; denn Sigrid Vetter hatte Ihn zu Beginn des Verfahrens zur Hilfe gerufen, da er in alles eingeweiht war als langjähriger Berater von Sigrid Vetter und der Familie. Er hat über die Betriebsumzüge 2018 – 2020 und den Hallenkauf 2019 Bescheid gewusst und hatte alle Unterlagen. Er wusste, dass keine Insolvenz vor lag, als auch, dass der Insolvenzverwalter oberflächlich und schädigend arbeitete. Sigrid Vetter hat Dr. U. Knapp berichtet, dass das Vorgehen von Herrn Fröhlich eine Schneise der Verwüstung nach sich zieht und Herr Fröhlich es nicht für notwendig hielt, vorab den Sachstand zu prüfen. Trotz Aufklärungsversuche wütete er in seiner Selbstsicherheit weiter und bringt beide Betriebe in eine sehr gefährliche Situation.


Ein Schlaraffenland für „Räuber“. Dass Dr. U. Knapp jetzt bei der Entwertung des Inventars ebenfalls tatkräftig mit wirkt, braucht keine Erklärung. Er hat die Seiten gewechselt und das falsche Vorgehen von RA Fröhlich zu seiner Gunst der Stunde werden lassen. Die auffällig schlechte Bewertung der Firma Hämmerle, wurde weiter zur Unkenntlichkeit eingedampft und da Dr. U. Knapp einst der Berater der Unternehmerin war, war er von dieser Warte aus, über die nicht aufgenommen Inventaren bestens informiert sowie über die Kredite die alle viel höhere Sicherheiten beinhalteten und nicht bewertet wurden, im Gegenteil.

Die Kreditgeber wunderten sich über die sinnlose Aufhebung dieser gut gesicherten Kredite und quittierten diese mit höchst erstaunten Anrufen bei der Unternehmerin, welche immer pünktlich ihre Raten bezahlt hatte. Einer sagte sofort

„Sie können nicht insolvent sein wir kennen ihre Zahlen,

was ist bei Ihnen los?“

Man kann sich ausmalen wie sich die Unternehmer gefühlt haben müssen und auch die Mitarbeiter; denn jedem war klar, dass diese zwei Betriebe nicht insolvent sind.

Mit dem Verkauf blieben alle Waren im Zugriff von Dr. U. Knapp, der das genau wusste und dazu sagte;

„Man kann es ja heraus klagen, wenn es einem gehört!“

Die Unternehmer berichteten, Dr. U. Knapp hat plötzlich das falsche und gesetzwidrige Vorgehen von RA Fröhlich zu decken begonnen und wollte die Betriebe in seine Hände bekommen und seine ganze Beratung war die Vorbereitung dazu. Er meinte, wir sollen den Staplerverkauf einstellen, bis RA Fröhlich nicht mehr da ist und am Staplerverkauf mitverdient.

Es wurden auffällig alle sichernden Vereinbarungen und Kredite konsequent zerstört, obwohl die Raten bezahlt werden konnten? Die Waren haben die Kredite dazu noch mehrfach absichert? So konnte sich der Berater mit seinem Wissen, das größer war, als das Wissen des Insolvenzverwalters leicht bereichern.

RA Fröhlich missachtet sämtliche Sicherheitsübereignungen, das Eigentum Dritter und überlässt alles nicht Aufgenommene und Private ebenfalls dem Käufer der es nicht separiert, sondern vereinnahmt und zu seinem Eigentum erklärt.

Trotzt Hinweise der betroffenen Unternehmer auf diese Missstände reagiert RA Fröhlich nicht und zieht ungeachtet dieser erheblichen Mängel und Beanstandungen der Unternehmer den Verkauf am 08.06.2021 durch.

Somit wurden Gläubiger erst geschaffen die durch diese bewusste Unterbewertung zusätzlich schwer geschädigt wurden.
Ohne die Intervention von RA Fröhlich hätten die Unternehmen weiterhin als gesunde und erfolgreiche Unternehmen Bestand gehabt.
Wobei noch einmal deutlich gesagt werden muss, dass keinerlei Notwendigkeit bestand diese zwei Betriebe mit ihrem Vermögen und Marktposition und Alleinstellungsmerkmal etc. in Fremde Hände zu geben, im Gegenteil:

Es war für beide Betriebe so wohl als auch der Untergang.

Was hier geschah ist ein Skandal und das zeigt sich in allen vorgenommenen Maßnahmen.

Entsprechend schnell wurde der Betrieb verscherbelt

und das zu Zerschlagungswerten.

Erbrachte Ausgaben der UG an die Einzelfirma und das komplette Inventar der UG, wurde nie an Herrn Kahremann ausbezahlt oder herausgegeben, auch dieses Vorgehen wirft Fragen auf und warum konnte Dietmar Kahremann wie auch der Schreiner Rolf Flemming um sein Komplettes Inventar gebracht werden? Dr. U. Knapp gibt darauf nicht einmal eine Antwort. Der Vorgang liegt der Staatsanwaltschaft seit Mitte 2023 vor.

(Anlage 12, Verkauf der Einzelfirma 01.06.2021 (war nicht notwendig) und die UG wurde komplett mit geschluckt.

  1. Der Kaufinteressent, Herr Georg Bühler, ein Unternehmer, der den Betrieb kannte und wusste, dass dies ein gesundes Unternehmen ist, wollte diesen Betrieb kaufen. Er hätte auch die Halle mit Grundstück zu dem marktüblichen Preis gekauft, er wusste um den Wert der Immobilie. Auch hatte er keinen Zweifel an der Werthaltigkeit des Betriebsvermögens und seiner guten Markt- und Auftragslage. Dies vorausgeschickt hat er mit der festen Absicht zu kaufen am 08.06.2021 mit RA Fröhlich ca. eine Stunde telefoniert.
    RA Fröhlich hat Herrn Bühler gefragt ob er 2.000.000,–€ sich vorstellen kann, worauf Herr Bühler sagte, dass das kein Problem wäre und er auch zu weiteren Verhandlungen bereit ist.
    Jedoch egal was er auch sagte, wurde er von Herrn Fröhlich mit unendlich vielen Argumenten bearbeitet und dieser versuchte Ihn vom Kaufangebot bzw. Kauf abzuhalten. Danach steht fest, dass RA Fröhlich, Herrn Bühler seine Kaufofferte mit angemessenem nach oben offenem Angebot abgelehnt hat.

Herr Bühler kannte das Angebot, besser gesagt die Bewertung für den Verkauf an Dr. U. Knapp und er wurde nicht in die Verkaufsverhandlungen einbezogen.

Und das gleiche Muster taucht beim Verkauf der Halle wieder auf, keine Ausschreibung, kein Einbeziehen der Maklerin, die der Unternehmerin beim Fortführen der Firma eine Zwischenfinanzierung der Halle angeboten hatte, allerdings nur wenn der Betrieb in den Händen der Unternehmerin verbleibt. Hiervon war auch RA Fröhlich in Kenntnis gesetzt worden.

  1. Am 14.05.2024 ging ein Schreiben zur gütlichen Einigung an RA Fröhlich raus, ein letztmaliger Versuch, doch die Antwort von RA Fröhlich erübrigt alle weiteren außergerichtlichen Versuche. (Anlage 13, E-Mail 14.05.2024 Termin zur gütlichen Einigung an RA Fröhlich mit Antwort vom 22.05.2024)

Wir erlauben uns, Strafanzeige zu erstatten wegen aller in diesem Schreiben und den in Bezug genommenen Anlagen zu Tage getretenen Delikte und beantragen die Vorlage der Akte an die zuständige Staatsanwaltschaft.

Letztlich sei der Hinweis erlaubt, dass eine korrekt geführte Buchhaltung vorlag, und bis zum 31.05.2021 von der Gemeinschuldnerin und der UG geführt wurde und dem Insolvenzverwalter vor lag.

Zusammenfassung

Vom ersten telefonischen Wutausbruch des Insolvenzverwalters zum Thema der beglichenen Verbindlichkeiten bei der Krankenkasse MH-Plus, über das Alarmieren der Kunden, es würde eine Zahlungsunfähigkeit bestehen und damit eine Insolvenz bei Sigrid Vetter Gabelstapler Handelsagentur einhergehen, über die absichtlich herbeigeführte Aufhebung der Stundung beim Finanzamt, bis hin zu einer rufschädigenden „Orchestrierung“ bei der Commerzbank, die zu einer Kündigung des Hallenkredits führte, zieht sich eine klare Absicht:

Es handelt sich hier, um das bewusste und vorsätzliche Zerstören zweier Betriebe, zum eigenen Vorteil des Insolvenzverwalters, der im nach hinein die doppelte Vergütung für seine „Arbeit“ fordert,

und das nur, um einem Multimillionär ein Schnäppchen zu ermöglichen!

Und jetzt möge der Insolvenzverwalter seine horrenden Gebührenforderungen spezifiziert darlegen und erläutern. Jedenfalls behalten wir uns die Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen vor.

Trossingen den 17.07.2024

Mit besten Grüßen

Ass. Jur.

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